Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der

R. Brunner Handels AG

Verkaufs- und Leistungsbedingungen, gültig ab dem

01. August 2023


1.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integraler Bestandteil aller

Verträge und sonstige Leistungen (einschliesslich Reparaturen und

Servicearbeiten) zwischen R. Brunner Handels AG und deren Kunden. Die

jeweils aktuellen AGB sind im Internet unter www.rbhandel.ch veröffentlicht.

Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von R. Brunner Handels AG

ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind.

Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten grundsätzlich nicht, auch wenn R.

Brunner Handels AG ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2.

Angebote, Offerten

Alle Angebote, technischen Angaben, Abbildungen in Katalogen, im Internet und

dergleichen sind unverbindlich, solange R. Brunner Handels AG nicht eine

verbindliche Offerte abgegeben hat. Offerten behalten ihre Gültigkeit während

30 Tagen ab dem Erstellungsdatum. Die Offerte gilt als akzeptiert, sobald

der Kunde sie unterzeichnet retourniert oder per EMail/Fax seine Zustimmung

erklärt hat.

R. Brunner Handels AG akzeptiert den Auftrag durch die Lieferung der bestellten

Ware bzw. durch die Zustellung einer Auftragsbestätigung. Aufträge des

Kunden sind nur unter Berücksichtigung der jeweils gültigen AGB von R. Brunner

Handels AG gültig.

3.

Reparaturaufträge

Reparaturaufträge führt R. Brunner Handels AG nach den gebräuchlichen

Richtlinien durch. Der Auftragsumfang wird nach dem Ermessen von R. Brunner

Handels AG bestimmt, soweit dies sinnvoll ist.

Kostenvoranschläge werden nur erstellt, wenn der Kunde dies ausdrücklich

wünscht.

Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, wenn die Reparatur auf Wunsch des

Kunden nicht ausgeführt wird.

Bei Nichtabholung oder Annahmeverweigerung von reparierten Geräten bzw.

Geräten, welche einen offenen Kostenvoranschlag haben, ist R. Brunner

Handels AG nach entsprechender Ankündigung berechtigt, die Sache durch

freihändigen Verkauf oder Ausbau der Reparaturteile und Verschrottung des

Restes zu verwerten.

Bei der Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Kunden ist dieser für den

sicheren Zugang und eine gefahrenlose Arbeitsumgebung verantwortlich. Der Kunde

muss die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellen. Der Kunde

haftet für alle Schäden an Personen und Sachen, sofern diese nicht durch R.

Brunner Handels AG oder seine Mitarbeiter verursacht wurden.

4.

Preise

Es gelten die beim Auftragsabschluss gültigen und vereinbarten Preise.

Sämtliche Preise werden, wenn nichts anderes vereinbart, in Schweizer

Franken exkl. MwSt. angegeben. Die Mehrwertsteuer wird auf den Rechnungen

gesetzeskonform dargestellt. Gesetzlich verordnete Gebühren wie z.B. VOC-

Abgaben, vorgezogene Entsorgungsgebühren etc. werden einzeln aufgeführt.

Rechnungen mit einem Wert von weniger als CHF 100.- sind nicht

rabattberechtigt.

R. Brunner Handels AG behält sich vor, ohne vorherige Information,

Preisanpassungen vorzunehmen, wenn die Marktsituation dies erfordert.

5.

Lieferung, Lieferfristen

R. Brunner Handels AG liefert die Bestellungen in der Regel innerhalb von zwei

Arbeitstagen aus, sofern die Produkte intern verfügbar sind und nicht

ausdrücklich eine andere Lieferzeit vereinbart wurde. Bei kundenspezifischen

Bestellungen ist die Lieferzeit länger und wird dem Abnehmer vorgängig

bekanntgegeben. Sämtliche Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt

unvorhersehbarer Hindernisse wie höhere Gewalt, Betriebs- oder

Verkehrsstörungen, Lieferengpässe bei Zulieferern usw. R. Brunner Handels

AG kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Produkte noch nicht geliefert wurden

und innerhalb einer angemessenen verlängerten Lieferfrist mangels

Verfügbarkeit auch nicht beschafft werden können.

R. Brunner Handels AG behält sich vor, Bestellmengen, welche nicht auf eine

ganze Verpackungseinheit lauten, entsprechend abzuändern. Teillieferungen

sind zulässig, soweit sie für den Besteller sinnvoll und zumutbar sind.

Das Transportrisiko geht mit der Auslieferung ab Werk an den Kunden über.

6.

Lieferkosten / Bearbeitungsgebühren

Sämtliche Lieferungen erfolgen in der Schweiz kostenlos. Für Aufträge mit einem

Nettowert von weniger als CHF 300.- (excl. MwSt. und VOC) verrechnet R.

Brunner Handels AG eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF 18.-.

Bei Lieferungen ins Ausland werden die effektiven Lieferkosten und eventuelle

Verzollungsgebühren dem Kunden weiterverrechnet. Dasselbe gilt auch für

Expresslieferungen im In- und Ausland.

7.

Zahlungsbedingungen

Wo nichts anderes vereinbart ist, müssen Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab

dem Rechnungsdatum in Schweizer Franken bezahlt werden. Unberechtigte

Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei Überschreitung der

Zahlungsfrist beträgt der Verzugszins 6%. Ab der 2. Mahnung werden

Mahnspesen in der Höhe von CHF 15.- verrechnet. Bei Neukunden oder Kunden,

welche in der Vergangenheit die Zahlungsfristen nicht eingehalten haben, kann R.

Brunner Handels AG eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung verlangen.

Der Kunde ist nur dann berechtigt, eine Zahlung zurückzubehalten oder mit einer

Gegenforderung zu verrechnen, wenn die Gegenforderung von R. Brunner

Handels AG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

8.

Prüfung und Abnahme der Lieferung

Der Kunde hat die Lieferungen und Leistungen innert angemessener Frist (maximal

3 Tage) zu prüfen und R. Brunner Handels AG eventuelle Mängel unverzüglich

schriftlich zu rügen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen

als akzeptiert.

R. Brunner Handels AG wird die gerügten Mängel so rasch als möglich beheben.

Der Kunde muss R. Brunner Handels AG dafür die Gelegenheit geben. Wegen

Mängeln irgendwelcher Art an Lieferungen und Leistungen hat der Kunde keine

Rechte und Ansprüche ausser den in diesem und dem nächsten Absatz

ausdrücklich beschriebenen.

9.

Gewährleistung, Haftung für Mängel

R. Brunner Handels AG garantiert, dass die gelieferten Produkte und

Dienstleistungen frei von Mängeln sind.

Die Gewährleistungsfrist gegenüber Endkunden bei Geräten beträgt beim Gebrauch

in Privathaushalten 24 Monate ab dem Auslieferungsdatum. Bei Geräten,

welche gewerblich genutzt werden, 12 Monate. Produkten, welche

im Mehrschichtbetrieb eingesetzt werden, stehen wir eine

Gewährleistungsdauer von 6 Monaten zu. Die Gewährleistungspflicht wird nur

zugestanden, wenn die Produkte richtig eingesetzt und gehandhabt, gepflegt und

gereinigt werden. Von der Gewährleistungspflicht ausgenommen sind

sämtliche Verbrauchs- und Verschleissartikel. Für erbrachte Reparaturen

gilt ebenfalls eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten auf neu eingebaute

Ersatzteile (exkl. Verschleissteile). Gewährleistungsansprüche müssen

schriftlich geltend gemacht werden. Die Gewährleistungspflicht erlischt

vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen

oder wenn der Kunde, sollte ein Mangel aufgetreten sein, nicht umgehend

alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem

Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

Bei Mängeln, welche innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten und

rechtzeitig gerügt werden, verpflichtet sich R. Brunner Handels AG, die

gelieferten Produkte entweder nachzubessern, zu reparieren oder die gelieferte

Ware zu ersetzen bzw. die Leistung nachzubessern oder erneut zu erbringen.

Direktlieferungen von R. Brunner Handels AG an den Handel sind von dieser

Gewährleistungsregel ausgenommen. Bei über den Handel verkauften R.

Brunner Handels AG Geräten ist der Handel, zu seinen Lasten, gegenüber dem

Endverbraucher für die Gewährleistung verantwortlich.

10.

Ausschluss weiterer Haftungen des Lieferanten

Alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung,

Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. In

keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die

nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich

Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener

Gewinn sowie von anderen mittelbaren und unmittelbaren Schäden.

11.

Rücklieferungen

Waren, welche von R. Brunner Handels AG korrekt geliefert wurden, werden nach

vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Bei einer Rücklieferung ist

folgendes zu beachten:



  • Rücklieferungen müssen innerhalb von 1
  • Woche dem Verkaufsinnendienst (071 955 47 47) gemeldet werden.



  • Bei der Rücklieferung muss zwingend das
  • Formular für die Rücksendung (auf der Homepage abrufbar) und
  • der Lieferschein oder eine Kopie davon beigelegt sein.



  • Die Rücklieferung muss innerhalb von
  • maximal 2 Wochen nach der Auslieferung erfolgen.



  • Die Ware muss originalverpackt und in
  • einwandfreiem, ungebrauchtem Zustand zurückgeliefert werden.



  • Für nicht ordnungsgemäss verpackte oder
  • gebrauchte Ware wird keine Vergütung gewährt bzw. der Aufwand für die
  • Richtigstellung verrechnet.



  • Mangelhafte Ware wird ohne Rückvergütung
  • entsorgt.



  • Sonderteile werden nicht zurückgenommen.



  • Bei Rücklieferungen, welche kundenseitig
  • verursacht wurden, wird neben den Rücklieferungskosten
  • ein Handlingsbetrag von 10 % des Nettobetrages, mindestens CHF 20.- bis
  • maximal CHF 300.- verrechnet.

12.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Zur Anwendung gelangt ausschliesslich das Schweizer Recht unter Ausschluss des

Übereinkommens der Vereinten

Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April

1980.

Gerichtsstand ist für beide Parteien Schaffhausen.

Flurlingen,

24.08.2023